Petitionen
Artikel 17 Grundgesetz:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
e-Petition will keine neue Petitionsplattform sein. Wir möchten helfen, dass die Bürger möglichst wirkungsvoll ihre Anliegen an den richtigen Stellen vorbringen können. Es ist wichtig, dass die Bürgerin oder der Bürger sein Anliegen öffentlich machen kann. Dazu reichen private Petitionsplattformen nicht nur aus, denn sie helfen oft zu einer gewissen Popularität. Doch soll mehr erreicht werden, dann muss die Petition an das zuständige Parlament gerichtet werden, sonst ist meist alle Mühe umsonst. Viele deutsche Parlamente bieten inzwischen die Möglichkeit eine Petition online (e-Petition) einzureichen. In Deutschland kann somit das Grundrecht auf Petitionen auch online ausgeübt werden.
Als Beispiel sei hier das Onlineportal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages genannt.
Über dieses Portal können sich Petentinnen und Petenten mit ihren persönlichen Problemen an den Petitionsausschuss wenden. Sie haben auch die Möglichkeit eine Petition zu einem Thema von allgemeinem Interesse veröffentlichen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier z.B. die Aussicht ihr Anliegen in einer öffentlichen Ausschusssitzung vor den Abgeordneten darzustellen.