7 Abs. 3 GG und die Gewährleistung der allgemeinen Religionsfreiheit und ihrer Ausübung in Art. Die Religionsfreiheit würde geradezu in ihr Gegenteil verkehrt, wenn aus der Verpflichtung zur Neutralität das Recht oder gar die Verpflichtung des Staates abgeleitet würde, öffentliche Religionsausübung möglichst zu verhindern. Das staatliche Neutralitätsgebot gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der christlichen Gemeinschaftsschule badischer Überlieferung nach Art. Es symbolisiere vielmehr den wesentlichen Kern der christlichen Glaubensüberzeugung. Aufgrund dieser Rechtsprechung haben einige Bundeländer gesetzliche Vorschriften erlassen, nach denen Lehrkräfte an öffentlichen Schulen keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben dürfen, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Außerdem vertritt es die Auffassung, es lasse sich nicht beweisen, ob die Präsenz von religiösen Symbolen in Unterrichtsräumen tatsächlich einen Einfluss auf die Schüler und Schülerinnen hat. Sie werden damit den Besonderheiten des deutschen Staatskirchenrechts gerecht, das sich generell einer Festlegung auf bestimmte ideologisch aufgeladene Modelle entzieht. 4 GG gebietet dem Staat, die Erziehung unter Wahrung der Pflicht zu . Der Hamburger Weg eines Religionsunterrichts für alle, Digitale Spiele – kirchengeschichtsdidaktisch, Dis/ability History, kirchengeschichtsdidaktisch, Einstellungen zur Bibel, von Jugendlichen, Ermöglichungsdidaktik, bibeldidaktischer Ansatz, Filmarbeit in Unterricht und Erwachsenenbildung, Flucht als Thema der Bibel, bibeldidaktisch, Forschungsmethoden, religionspädagogische, Fundamentalismus/Biblizismus, bibeldidaktischer Umgang, Galaterbrief, bibeldidaktisch, Sekundarstufe, Ganzschriften, Kinder- und Jugendliteratur, Geburtsgeschichten Jesu / Weihnachten, bibeldidaktisch, Gender als Kategorie empirischer religionspädagogischer Forschung, Geschichtskultur, kirchengeschichtsdidaktisch, Gesetz und Evangelium – Evangelium und Thora, Gewalt, als Thema der abrahamischen Religionen, Ijob/Hiob, bibeldidaktisch, Sekundarstufe, Inklusive Lehr- und Lernprozesse, allgemeinpädagogisch, Inklusive Lehr- und Lernprozesse, religionspädagogisch, Interkulturalität/Ethnische Vielfalt/Minderheiten/Migration, Internet als Medium im Religionsunterricht, Interreligiöses Lernen, Berufsbildende Schule, Interreligiöses Lernen, Haupt-, Real-, Gesamtschule, Islam als Thema christlich verantworteter Bildung, Islamische Religionsgemeinschaften als institutionelle Einrichtung(en) in Deutschland, Jesus Christus, bibeldidaktisch, Grundschule, Jesus Christus, bibeldidaktisch, Sekundarstufe, Judentum, als Thema christlich verantworteter Bildung, Judenverfolgung im Mittelalter und früher Neuzeit, Kett-Konzeption, „Religionspädagogische Praxis“ (RPP), Kirchengeschichte im Religionsunterricht der Primarstufe, Kirchengeschichte, Literatur als didaktischer Zugang, Kompetenzaufbau, kumulativ / Wiederholung, Kompetenzorientierter Religionsunterricht, Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht, Konfirmandenunterricht/Konfirmandinnenarbeit, Kulturanthropologische Religionsforschung/Religionsethnologie, Kulturpädagogik/Kulturelle Bildung/Arts education, Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde, Maria (Mutter Jesu), bibeldidaktisch (Primar- und Sekundarstufe), Missio canonica (zur Erteilung von Religionsunterricht), Moschee, im konfessionellen Religionsunterricht, Mose und Mirjam, bibeldidaktisch, Grundschule, Mose und Mirjam, bibeldidaktisch, Sekundarstufe, Narratologische Analyse; Erzähltextanalyse, Neues Testament im Religionsunterricht, bibeldidaktisch, Pädagogik des Kirchenraums/heiliger Räume, Passion und Auferstehung, bibeldidaktisch, Grundschule, Passion und Auferstehung, bibeldidaktisch, Sekundarstufe, Performativer Religionsunterricht, evangelisch, Performativer Religionsunterricht, katholisch, Pfingstgeschichte, bibeldidaktisch (Primar- und Sekundarstufe), Politische Ökonomie/Wirtschaftsethik/Ökonomie & Religion, Positionierung im Religionsunterricht, interreligiös, Qualitative Sozialforschung in der Religionspädagogik, Quellenarbeit, kirchengeschichtsdidaktisch, Regionalgeschichte, kirchengeschichtsdidaktisch, Reisen/Pilgern als religiöser Bildungsort, Religionsgemeinschaften als institutionelle Einrichtung(en) in Deutschland, Religionslehrer und -lehrerinnen-Forschung, Religionsunterricht (orthodox) in Russland, Rut, bibeldidaktisch (Primar- und Sekundarstufe), Schulbücher, aktuelle, katholisch, Grundschule/Förderschule, Schulbücher, aktuelle, katholisch, Mittelstufe/Oberstufe, Segen/Segnen, bibeldidaktisch, Grundschule, Segen/Segnen, bibeldidaktisch, Sekundarstufe, Sozialisationsbegleitender Religionsunterricht, Vergegenwärtigung, kirchengeschichtsdidaktisch, Würzburger Synode, Beschluss zum Religionsunterricht. Die Mehrheit des ersten Senats hat dies mit der Begründung verneint, das Kreuz könne nicht seines spezifischen Bezugs auf die Glaubensinhalte des Christentums entkleidet und auf ein allgemeines Zeichen abendländischer Kulturtradition reduziert werden. zu benachteiligen und an keinen Kampfhandlungen teilzunehmen oder sie zu fördern. Im völkerrechtlichen Sinne wird Neutralität heute vor allem militärisch definiert: Neutral ist, wer keiner offensiv kriegführenden Kriegspartei oder keinem militärischen Bündnis angehört. Soweit staatliche Maßnahmen, die auf ihre Stellung als beamtete Hochschullehrer einwirken, spezifisch wissenschaftsrelevante Aspekte ihrer Tätigkeit betreffen, ist Art. Hier liegt der Schlüssel dafür, dass der Staat in den öffentlichen Schulen einen konfessionellen Religionsunterricht, der nach Art. Telefax: 0711 7181 126, Konzeption und Umsetzung:
Dies würde entgegen der deutschen staatskirchenrechtlichen Tradition und dem Verständnis staatlicher Neutralitätspflicht, wie es vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt worden ist, laizistischen Tendenzen erheblichen Auftrieb geben, die das Ziel verfolgen, die Schule von religiösen Einflüssen ganz frei zu halten. Besteuerung, intertemporale Neutralität und zeitliche Inkonsistenz 427 diese Ergebnisse aber nur eine schwache Stütze für die Forderung nach intertemporaler Neutralität: Zum einen ist die dafür hinreichende Nutzen-funktion äußerst restriktiv, zum anderen ist auch die Argumentation mit der Sie sind somit nicht mehr neutral, aber auch nicht NATO-Mitglieder und somit militärisch bündnisfrei. Staatliche Neutralität ist keineswegs gegen die Religionen gerichtet, sondern der weltanschaulichen Vielfalt gerade förderlich. Ähnlich war es im Zweiten Weltkrieg. ), 100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht, Tübingen 2012, 168-170. 140 GG in Verbindung mit Art. Im Gegensatz dazu wird in dem Minderheitsvotum von drei Richtern betont, dass sich Beamte in dienstlichen Zusammenhängen nicht auf Grundrechte berufen können, weil sie sich freiwillig in den Dienst des Staates begeben haben und diesen gegenüber dem Bürger repräsentieren. also mit … Unter dem Begriff der staatlichen Neutralität wird häufig nicht das verstanden, was rechtlich damit gemeint ist. Der Glaube darf an Hochschulen oder Mittelschulen genauso gelebt werden wie im sonstigen öffentlichen Raum. Der Platz, an dem sich solche Ansprüche festsetzen könnten, ist mit dem Gottesbegriff bereits besetzt. Ein Verteidigungskrieg ist einem neutralen Land aber erlaubt, in gewissen Fällen ist es sogar dazu verpflichtet. Grundbedingung dafür ist die Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft und die Abwehr eines „totalen Staates“ (→ Kirche – Staat). Bündnisfreiheit z. T. sehr heftig, nämlich Finnland, Schweden, Österreich und die Schweiz. Eine Reihe von Staaten blieb neutral: Schweden etwa lieferte Eisenerz für die deutsche Kriegsindustrie, nahm aber viele deutsche Flüchtlinge auf. Eine gesetzliche Grundlage für die Einschränkung ihrer Grundrechte ist daher nicht erforderlich. Im Laufe des Krieges blieben einige der neutralen Staaten neutral (die Niederlande, die Schweiz und die skandinavischen Staaten), andere traten schließlich einem der beiden Bündnisse bei (z. 3 GG; Art. ), Die Staat-Kirche-Ordnung im Blick auf die Europäische Union, Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche 31, Münster 1997, 5-52. Von Dauernder Neutralität spricht man, wenn sich ein Staat zur immerwährenden Neutralität in allen Konflikten bekennt. Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat, darf der Staat keine gezielte Beeinflussung der Gesellschaft und seiner Bürger im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben. Das deutsche Verständnis der staatlichen Neutralität unterscheidet sich im gedanklichen Ansatz bewusst von einem System des Laizismus französischer Prägung, das historisch auf das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat vom 9. Re: Staatliche Neutralität - vereinbar mit Kopftuch und Co.? Schweden hat zwei NATO-Mitgliedstaaten und Finnland als unmittelbare Nachbarn. Pflicht zur religiös-weltanschaulichen Neutralität … Winter, Jörg, Die Kopftuchentscheidung – Das Bundesverfassungsgerichtsurteil in der öffentlichen Debatte, in: Zeitschrift für die kirchliche und rechtliche Praxis – Kirche und Recht 9 (2003), 129-140. Goerlich, Helmut, Distanz und Neutralität im Lehrberuf – zum Kopftuch und anderen Symbolen, in: Neue Juristische Wochenschrift (1999) 40, 2929-2933. Die vorliegende Analyse fokussiert nun auf die rechtliche Frage, wie das parteipolitische Neu tralitätsgebot, genauer das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz), im Bereich der schuli Länder mit neutraler Politik (historisch oder gegenwärtig), Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik, Gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Verschärfung der Bürgerkriege in Zentralamerika, https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Neutralität_(internationale_Politik)&oldid=209575066, „Creative Commons Attribution/Share Alike“. Allgemein wichtiger wurde der Begriff, als die modernen Staaten entstanden. Pascal Lottaz/Herbert R. Reginbogin (Hrsg. Und dies soll, den Bildungszielen der Schule gemäß, nicht erst im Erwachsenenalter beginnen. Das gilt insbesondere für den Bereich des Erziehungswesens und der öffentlichen Schule. Sie traten keinen Bündnissen bei. ), 100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht, Tübingen 2012, 152-154. 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht über die Frage zu entscheiden, ob sich die staatlich angeordnete Anbringung eines Kruzifixes in den Klassenzimmern bayerischer Volksschulen mit diesen Grundsätzen vereinbaren lässt. 41, 50f.) Sie müsse vielmehr auch für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein und Raum geben für eine sachliche Auseinandersetzung mit allen weltanschaulich-religiösen Auffassungen. Von Neutralismus spricht man, wenn ein Staat sich nicht nur aus Konflikten heraushält, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen jegliche Bündnisse vermeidet. Das staatliche Handeln muss gegenüber jedermann gerechtfertigt werden … 1789/90 kam es nach Auseinandersetzungen mit Kaiser Josef II. Dieses Modell verlangt vom Staat, eine Ordnung für das friedliche und gerechte Zusammenleben der unterschiedlichen Überzeugungen und Lebensformen zu gewährleisten, ohne diese von sich aus zu bewerten. Oktober 1907 kodifiziert wurde, ist Teil des Völkergewohnheitsrechts. Telefon: 0800 242 3546 (gebührenfrei) Mehrere in der Epoche des Kalten Krieges neutrale Staaten diskutieren das Ausmaß ihrer bis heute verbliebenen Neutralität bzw. Vielfach werden sie durch die öffentliche Hand unterstützt. 47, 46-85). In diesem Verständnis ist der Gottesbezug in der Präambel gerade kein Verstoß gegen die weltanschauliche und religiöse Neutralitätspflicht des Staates, sondern im Gegenteil Grundbedingung für die Gewährleistung von Freiheit und Toleranz im weltlichen Gemeinwesen. Hinzu kommen außerdem die Diskriminierungsverbote des europäischen Rechts. 5 … Der Staat ist gegenüber den Religionsgemeinschaften grundsätzlich zu Neutralität verpflichtet und darf sich daher mit keiner Religionsgemeinschaft in der Form identifizieren, dass es eine institutionelle Verflechtung von Staat und Religionsgemeinschaften gibt. Ausdruck findet das im sogenannten Identifizierungsverbot, das dem Staat verbietet, sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung zu identifizieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verbot einer Staatskirche (Art. Jeder hat es bestimmt schon einmal gehört oder gelesen. 139 Hillgruber, in: W. Kluth, „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“ Staatliche Organe und die Pflicht zur Neutralität, 77 (81); vgl. Zu ihnen gehörte das 1830 entstandene Belgien, dem die Großmächte die Neutralität zusicherten. Der staatliche Erziehungsauftrag aus Art. Der Staat hat vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass sich Religion im Konzert der gesellschaftlichen Kräfte angemessen artikulieren kann. Heinig, Hans M., Laizismus, in: Heinig, Hans M./Munsonius, Hendrik (Hg. Grundsätzlich sind die Länder dafür zuständig, die individuelle Verbraucherberatung vor Ort durch die Verbraucherzentralen zu finanzieren. Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Vom Wiener Kongress wurde diese De-facto-Neutralität dann 1815 völkerrechtlich anerkannt. Menschen, die sich aufgrund von Krisen, Konflikten oder Naturkatastrophen in einer akuten Notlage befinden und diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Auf diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Gottesbezug in der Präambel zum Grundgesetz mit dem Neutralitätsgebot zu vereinbaren ist. Das legt Artikel 140 GG (bzw. Das Neutralitätsprinzip bedeutet daher kein grundsätzliches Verbot für den Staat, eigene ethische Zielsetzungen zu verfolgen. Es legt ), Verfassung ohne Gottesbezug?, Forum Theologische Literaturzeitung 14, Leipzig 2004, 9-43. Zuhörer finden staatliche Neutralität grundsätzlich gut … um im nächsten Augenblick für die Bevorzugung oder Diskriminierung einer bestimmten Religion zu plädieren. Die erstgenannten Drei sind seit 1995 EU-Mitglieder und nehmen an deren Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Ähnlich wie Schulleben ist auch er recht unpräzise und noch facettenreicher als dieser (Kluchert, 2009, 326; Wiater, 1997, 21;39), was sich nicht zuletzt darin ausdrückt, dass er sich im „… Ihre Arbeit wird gut angenommen… Starck, Christian, Die Bedeutung des Christentums und der Kirchen für die Europäische Union, in: Marré, Heiner/Schümmelfeder, Dieter/Kampe, Burkhard (Hg. Traulsen, Christian, Neutralität, in: Heinig, Hans M./Munsonius, Hendrik (Hg. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag bzw. Nicht jegliche staatliche Maßnahme, die nachteilige mittel-bar-faktische Wirkungen auf den grundrechtlichen Schutzbe-reich erzeugt, wird allerdings vom Bundesverfassungsgericht als Beeinträchtigung eingestuft. Engagement Objektivität im Journalismus: Ende einer Illusion „Ein guter Journalist macht sich mit keiner Sache gemein, auch nicht mit einer guten“ – dieses Credo der Tagesthemen-Legende Hanns Joachim Friedrichs galt lange als ehernes Gesetz des deutschen Journalismus. Eine jahrhundertealte Tradition hat die Neutralität in der Schweiz: Nach einer längeren Phase expansiver Politik bedeutete die schwere Niederlage in der Schlacht bei Marignano im Jahre 1515 das Ende der eidgenössischen Machtpolitik. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der staatlichen Neutralitätspflicht in weltanschaulich-religiösen Fragen ihre Stärke darin haben, dass sie einen Ausgleich unterschiedlicher Auffassungen auf der Basis der Prinzipien von Toleranz und Freiwilligkeit suchen, ohne dabei den Staat auf ein streng laizistisches Modell festzulegen. 4 Abs. Im Unterschied dazu ist der Staat nach dem in Deutschland entwickelten Verständnis dazu verpflichtet, der Ausübung der → Religionsfreiheit möglichst weiten Raum zu geben und diese unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Religionen zu fördern. Aufgabe des Staates ist es dabei, diesen Dialog der in der Gesellschaft wirksamen Kräfte, zu denen auch die Religionsgemeinschaften gehören, zu fördern und aktiv zu unterstützen. Die Formel, nach der sich das Deutsche Volk das Grundgesetz „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ gegeben hat, ist entstanden aus der besonderen Situation in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur. 20 Abs. Nur so kann der Neutrale allenfalls vermeiden, im Krieg als potentieller Gegner präventiv angegriffen zu werden. Dass muss dann aber für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen. 19, 216). Das Ziel bestand damals in Frankreich darin, die klerikalen Ansprüche einer übermächtigen römisch-katholischen Kirche zurückzudrängen und die Religionsausübung zu privatisieren. Fachbegriffe der Volkswirtschaft. Die Funktion des Neutralitätsbegriffes besteht also heute darin, ein bestimmtes Modell des Verhältnisses von staatlicher Ordnung und gesellschaftlichem Pluralismus in religiös-weltanschaulichen und ethischen Fragen zu beschreiben. Er konfrontiert Europas Verfassungsstaaten mit neuen Konflikten. Denn Neutralität bedeutet – gemäß der Definition des Bundesverfassungsgerichts – lediglich die Nicht-Identifikation des Staates mit religiösen Bekenntnissen oder ideologischen Bindungen sowie die Pflicht der Amtsträger*innen zur Gleichbehandlung der Bürger*innen als Rechtsunterworfene. Eine funktionierende Demokratie setzt vor allem einen offenen gesellschaftlichen Dialog voraus, der durch keine ideologischen Vorgaben behindert wird. Dreier, Horst, Säkularisierung und Sakralität. Dementsprechend findet die politische Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen statt („von unten nach oben”). Grundlinien christlicher Rechtsethik, Darmstadt 3. Gute Botschafter GmbHAgentur für sinnstiftende Markenführung, Das Wissenschaftlich-Religionspädagogische Lexikon, Die Bibel in der Kunst / Bible in the Arts, https://www.bibelwissenschaft.de/stichwort/200382/, https://doi.org/10.23768/wirelex.Staatliche_Neutralitt.200382, 1. vorzunehmen. Als „neutrale Staaten“ im engeren werden solche Länder bezeichnet, deren Außenpolitik darauf abzielt in (möglichst) allen internationalen Konflikten eine solche Haltung einzunehmen. Kapitel - Staatliche Informationstätigkeit nach bisheriger Grundrechtsdogmatik • 25 A. In seiner Entscheidung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines darauf gestützten generellen Verbots in Nordrhein-Westfalen, im Unterricht aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, hält die Mehrheit im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 27. Das kann nicht gelingen, wenn die religiöse Wirklichkeit, mit der die Schülerinnen und Schüler im gesellschaftlichen Alltag konfrontiert werden, durch ein Verbot zur Kundgabe religiöser Überzeugungen in schulischen Zusammenhängen künstlich ausgeblendet wird. Einige dieser Staaten haben daraus eine Tradition der Vermittlerrolle in der internationalen Politik entwickelt. zur Konzeption und Verortung individueller Meinungsbildungsfreiheit insb. Spanien ließ deutsche Schiffe wie die der anderen Seite spanische Häfen anlaufen. Hauschild, Flavia, Die Christlichkeit der Schulen. S. 412) in diesem Zusammenhang nicht als einen umfassenden Verzicht auf Wertorientierung oder als Wertfreiheit, sondern als ethische Begründungsneutralität. Zitat von lucillaminor Es gibt, was das angeht, ziemlich genaue Vorschriften, wie man als Lehrer im Unterricht mit seinen persönlichen Einstellungen und Meinungen umzugehen hat. Das Gericht sieht im Kruzifix nur ein „passives Symbol“, welches nicht mit einem didaktischen Vortrag oder mit der Teilnahme an einer religiösen Handlung zu vergleichen ist. Als „Heimstatt aller seiner Bürger“ ist er vielmehr ohne Ansehen der Person zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet und darf den religiösen Frieden in der Gesellschaft nicht von sich aus gefährden (Bundesverfassungsgericht, Bd. Einschränkungen sind daher nur zulässig, soweit das im Interesse des Amtes erforderlich ist und dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. In der Pädagogik hat seit den 1990er-Jahren vor allem der Begriff der Schulkultur Konjunktur (Köck, 2005, 140; Wiater, 1997, 39). Vielmehr ist umgekehrt dieses Bekanntwerden angesichts heutiger Lebenswirklichkeit gerade ein Weg, die Achtung vor anderen Überzeugungen ebenso wie Toleranz und Akzeptanz im Umgang miteinander einzuüben.