(1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. BVerfGE 41, 29 [, Die Schüler werden durch das Kreuz im Klassenzimmer auch nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise (vgl. BVerfGE 28, 243 [, Ein solcher Ausgleich verlangt vom Staat nicht, daß er bei der Er. Der daraus entstehende Konflikt läßt sich nicht nach dem Mehrheitsprinzip lösen, denn gerade das Grundrecht der Glaubensfreiheit bezweckt in besonderem Maße den Schutz von Minderheiten. 17), falls die Voraussetzungen für einen Erlaß einer einstweiligen Anordnung vorliegen. b) Diesen Grundsätzen ist der bayerische Landesgesetzgeber mit dem Erlaß des § 13 Abs. Deshalb erscheint es mehr als zweifelhaft, ob die in einem einzigen Satz zusammengefaßten Erwägungen des Gerichtshofs zum Zeitablauf isoliert betrachtet und dahin gewürdigt werden können, daß das Gericht die Eilbedürftigkeit des Anliegens der Beschwerdeführer verneint hat. 4a GG, § 13 Nr. Zum einen ist gerade die Errichtung privater Volksschulen in Art. Das Minimum an Zwangselementen, das in dieser Beziehung von den Schülern und ihren Eltern zu akzeptieren ist (vgl. 2 Sp. Mit dieser Begründung wird der Verwaltungsgerichtshof weder dem tatsächlichen Geschehensablauf noch der Bedeutung des Anliegens der Beschwerdeführer gerecht. Hinsichtlich, Für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde kommt es nicht darauf an, ob die beschwerdeführenden Kinder noch die Volksschule besuchen (vgl. Von diesen müssen aber die spezifischen Glaubensinhalte der christlichen Religion oder gar einer bestimmten christlichen Konfession einschließlich ihrer rituellen Vergegenwärtigung und symbolischen Darstellung unterschieden werden. Die Unterbrechung dauert fort, bis die Entscheidung in vollständiger Form dem Beschwerdeführer von dem Gericht erteilt oder von Amts wegen oder von einem an dem Verfahren Beteiligten zugestellt wird. Leitsatz. Davon ist auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgegangen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anbringung von Kreuzen oder Kruzifixen in Schulräumen. In dieses Grundrecht greifen § 13 Abs. b) Die Anbringung des Kreuzes rechtfertigt sich auch nicht aus der positiven Glaubensfreiheit der Eltern und Schüler christlichen Glaubens. BVerfGE 41, 29 [. Es liegt jedenfalls nicht fern, die Frage der Zumutbarkeit eines Nachteils für die Betroffenen danach zu beurteilen, wie sich die Lage in der Vergangenheit für diese gestaltet hat und wie sie damit umgegangen sind. das Stichwort "Kreuz" in: Höfer/Rahner [Hrsg. Die Neutralität des Staates im Rahmen seines schulischen Erziehungsauftrages äußere sich darin, daß er im Geist der Toleranz und Rücksichtnahme auf andere die positive und negative Religionsfreiheit der Schüler und Eltern in der Schule zum Zuge. So verhält es sich auch im Fall der Beschwerdeführer. dazu auch BVerfGE 35, 366 [. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. 1 und 2 GG sichern gemeinsam dem Einzelnen einen Raum für die aktive Betätigung seiner Glaubensüberzeugung. 7 Abs. BVerfGE 93, 1). 9 Abs. 135 BV sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange sie keine missionarische Schule sei und keine Verbindlichkeit christlicher Glaubensinhalte beanspruche. Gericht: BVerfG 1. Durch die Verweisung auf die Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung in Art. Der Staat darf ihm einen Glauben oder eine Religion weder vorschreiben noch verbieten. Das Anbringen eines Kreuzes im Klassenzimmer schließt die Berücksichtigung anderer weltanschaulich-religiöser Inhalte und Werte im Unterricht nicht aus. BVerfGE Band 93, 165 BVerfG: BVerfGE 93, 165 Beschluss vom 22.06.1995 - 2 BvR 552/91 Diese müssen sich jedoch aus der Verfassung selbst ergeben. Die verfassungsrechtliche Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen muß danach von den Gegebenheiten des Freistaates Bayern ausgehen und darf nicht die Verhältnisse, die in anderen Ländern der Bundesrepublik gegeben sein mögen, zum Ausgangspunkt nehmen. (1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. 4. Die christliche Gemeinschaftsschule gemäß Art. Volltext von BVerfG, Beschluss vom 18. 1. 6 Abs. 1 Satz 3 der Volksschulordnung gerecht geworden. Darin wird zusammenfassend ausgeführt, daß der Staat gemäß Art. 93 I Nr. Kammer des Ersten Senats vom 23. BVerfGE 41, 29 [, Die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern überschreitet die danach gezogene Grenze religiös-weltanschaulicher Ausrich. 2 Satz 2 des Zusatzprotokolls zur Konvention vom 20. 2. Melden Sie sich an und arbeiten Sie komfortabel mit Ihren persönlichen Standardwerken. 4 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Es handelt sich in der Regel jedoch um ein flüchtiges Zusammentreffen, und selbst bei längerer Konfrontation beruht diese nicht auf einem notfalls mit Sanktionen durchsetzbaren Zwang. 12 Vgl. 315 Abs. Ferner darf sie keine missionarische Schule sein und keine Verbindlichkeit christlicher Glaubensinhalte beanspruchen; sie muß auch für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein (vgl. Es ist geradezu sein Glaubenssymbol schlechthin. Es ist schon zweifelhaft, ob dem Wesen des Grundsatzes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine Verhandlungsführung entspricht, die darauf abzielt, eine Entscheidung des Gerichts entbehrlich zu machen. Schon 1992 hatte das Bundesverfassungsgerichts sich mit einer Abwandlung des Spruchs zu befassen (BVerfGE 86, 1). 1 Nr. 2 Abs. Im Rahmen dieser Nachteilsprüfung hat er - verfassungsrechtlich unbedenklich - die Dringlichkeit und die Bedeutung des Anspruchs geprüft. Diese können zwar im Hinblick auf den legitimen Zweck der Einrichtung - hier der Schule - eingeschränkt, aber nicht aufgehoben werden. Diese Beeinträchtigung sei weder durch das staatliche Schulorganisationsrecht gemäß Art. Letztere sind Anhänger der anthroposophischen Weltanschauung nach der Lehre Rudolf Steiners und erziehen ihre Kinder in diesem Sinne. 1 GG folgenden positiven Bekenntnisfreiheit geltend, sondern rügen allein eine Verletzung ihrer - ebenfalls durch Art. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 07.04.1993 - 1 BvR 565/93- (weitere Fundstellen: BVerfGE 88, 169 f.) Das Kreuz verändert auch den Charakter der christlichen Gemeinschaftsschule nicht, sondern ist als ein den christlichen Konfessionen gemeinsames Symbol in besonderer Weise geeignet, als Sinnbild für die verfassungsrechtlich zulässigen Bildungsinhalte dieser Schulform zu dienen. Mit Entscheidung vom 16. BVerfGE 41, 65 [, Nach Maßgabe dieser Erwägungen bestehen gegen den auf Art. Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch ausdrücklich unterstellt, daß damit auch Kreuze ohne Korpus gemeint sein. Der Begriff des Kreuzes umfaßt nach der Auslegung durch die Gerichte des Ausgangsverfahrens Kreuze mit und ohne Korpus. Nach Art. 1. Die Verneinung eines Anordnungsanspruchs ist mit Art. 1 und Art. 7 Abs. Außerdem habe sich die Schulbehörde in gewisser Weise kompromißbereit gezeigt. BVerfGE 93, 121 <136>; 93, 165 <172 f.>; 117, 1 <33>; 139, 285 <310 Rn. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung, wenn diese nach den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften von … Allerdings kann der Grundsatz der Subsidiarität in solchen Fällen der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde entgegenstehen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so auch im Hauptsacheverfahren stellen, so daß letzteres geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. Für. Das hat zur Folge, daß er hier Raum geben muß für die Entfaltung der Freiheitsrechte. Kammer des Zweiten Senats v. 14.9.2016 –1BvR 1304/13, ju-ris, Rn. c) Das Hauptsacheverfahren ist, nachdem das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat, in der Berufungsinstanz anhängig. Entgegen der Auffassung der Senatsmehrheit werden die Beschwerdeführer durch das Vorhandensein von Kreuzen in den Unterrichtsräumen nicht in ihrer Religionsfreiheit (Art. Die Ausführungen der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift lassen entscheidungserhebliche verfassungsrechtliche Fragen mit einem darüber hinausgehenden Klärungsbedarf nicht erkennen. 1 und Art. Die Bekenntnisfreiheit des Art. 4 Abs. 4 Abs. 1 und Art. 4 GG (I.). Art. Ein staatliches Bekenntnis zu diesen Glaubensinhalten, dem auch Dritte bei Kontakten mit dem Staat ausgesetzt werden, berührt die Religionsfreiheit. 1 Satz 3 VSO mit den genannten Grundrechten unvereinbar und für nichtig zu erklären. Zum anderen besitzt sie nicht denselben Grad von Unausweichlichkeit. 1. 93 I Nr. auch BVerfGE 9, 291 [301]). Durch das Kreuz im Klassenzimmer werden die in dieser Schulform zu vermittelnden überkonfessionellen christlich-abendländischen Werte und ethischen Normen den Lehrern und Schülern sinnbildlich vor Augen geführt. Es kommt hinzu, daß die Beschwerdeführer einem Kompromiß zugestimmt hatten, der jedoch von der Schulverwaltung wiederholt bei Klassenzimmer- oder Schulwechseln der Kinder in Frage gestellt wurde. Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 93c Volltext mit Referenzen. b) Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof zurück. Im übrigen sei nach jüngeren Entscheidungen der Fachgerichte die religiöse Neutralitätspflicht der Schule bereits verletzt, wenn ein einzelner Lehrer während der Unterrichtszeit Kleidungsstücke trage, die einen eindeutigen Rückschluß auf seine religiöse Überzeugung gestatteten (Verbot des Tragens von "Bhagwan"-typischer Kleidung, vgl. Mit dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs liegt eine das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abschließende letztinstanzliche Entscheidung vor. Senat 3. Zugleich beantragten sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung bis zum Abschluß des Klageverfahrens auf Entfernung von Kruzifixen. BVerfGE 93, 1). Häufig genutzt Hier gelangen Sie schnell und einfach zu den Inhalten, die Sie häufig nutzen. Mai 1992 - 2/20 O 234/91-, verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Zum Christentum als Kulturfaktor gehört gerade auch der Gedanke der Toleranz für Andersdenkende. 1 von 48 11.06.2008 14:09 BVerfGE 92, 277 - DDR 1. Soweit der Verwaltungsgerichtshof einen Anordnungsgrund verneint hat, verstößt seine Entscheidung gegen Art. Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden eines Beschwerdeführers gleich. 93 I Nr. 4 Abs. Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. 4 GG zugelassene Errichtung privater Schulen beseitigt. 1 GG verletzen kann (vgl. 6 Abs. 1 GG noch durch die positive Religionsfreiheit anderer Schüler oder deren Eltern aus Art. und Lit., vgl. 4 Abs. 7 Abs. BVerfGE 41, 29 [. Denn hierbei handele es sich nicht um einen Akt individueller Religionsausübung, durch den eine einzelne Person ihre bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu erkennen gebe, sondern um eine auf staatlicher Autorität beruhende religiöse Werbung und Beeinflussung. 2 Satz 1 GG unvereinbar (II.). ], Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Die schulische Erziehung dient nicht nur der Erlernung der grundlegenden Kulturtechniken und der Entwicklung kognitiver Fähigkeiten. BVerfGE 52, 223), so gilt das in gleicher Weise für das Kreuz im Klassenzimmer. Insofern verweisen die Beschwerdeführer auf ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 26. 140 GG ist das Neutralitätsgebot im Sinne einer Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen und Religionsgesellschaften, die auch deren Förderung durch den Staat einschließt, ausgestaltet worden. Die angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen begegnen in dieser Hinsicht keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Deren Konfrontation mit einem christlich geprägten Weltbild führt jedenfalls so lange nicht zu einer diskriminierenden Abwertung nichtchristlicher Weltanschauungen, als es nicht um Glaubensvermittlung, sondern um das Bestreben nach Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit im religiös-weltanschaulichen Bereich gemäß der Grundentscheidung des Art. 6 Abs. BVerfGE 93, 266 <303>; BVerfG, Beschluss der 1. 1 i.V.m. 2. Die angefochtene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungs. Die Ausstattung von Schulräumen mit Kreuzen und Kruzifixen verstoße gegen die Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist ist der Antrag unzulässig. Indessen bedarf es schon einfachrechtlich der Führung von Vergleichsverhandlungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren deshalb nicht, weil es im Ermessen des Gerichts steht, welche Regelung im einzelnen es im Rahmen des Rechtsschutzbegehrens trifft (h. Rspr. 4 Abs. hierzu BVerfGE 41, 65 [, Die öffentlichen Volksschulen sind gemeinsame Schulen für alle volksschulpflichtigen Kinder. Da das Hauptsacheverfahren inzwischen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, wird die Sache an ihn zurückverwiesen (§ 95 Abs. Das Nähere bestimmt das Volksschulgesetz. BVerfGE 41, 29 [, Die von der Senatsmehrheit für verfassungswidrig gehaltene Regelung des § 13 Abs. 2 GG noch verstärkt und hervorgehoben (vgl. Verfassungsrechtliche Gründe, die den Eingriff zu rechtfertigen vermöchten, sind hier aber nicht vorhanden. In diese Epoche fielen beispielsweise Entscheidungen zu 1983 Neuwahlen (BVerfGE 62, 1), 1984 zur Nachrüstung (BVerfGE 68,1) zum Maastricht-Abkommen 1993 (BVerfGE 89, 155), aber auch zur Volkszählung (BVerfGE 65, 1) oder den Flick-Akten (BVerfGE 67, 100). Tatsächlich hatten die Beschwerdeführer seit der Einschulung ihres ältesten Kindes auf allen Ebenen der Schulverwaltung - von der örtlichen bis zur ministeriellen - ihr Begehren angebracht. 7 Abs. Sie soll auch die emotionalen und affektiven Anlagen der Schüler zur Entfaltung bringen. 1, Art. Lehrer und Schüler sind verpflichtet, die religiösen Empfindungen aller zu achten.". Leitsatz: Ich teile darüber hinaus auch weder die Begründung der Senatsmehrheit zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde noch ihre Ausführungen zum Anordnungsgrund. In dem Beschluß vom 5. Das ist bei der Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern, deren Präsenz und Anforderung sich der Andersdenkende nicht entziehen kann, nicht der Fall. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern, wonach in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen ist, verstoße gegen das Grundgesetz, wird von uns nicht geteilt. § 13 Abs. 1. ], Evangelisches Kirchenlexikon, 3. Der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes verletze sie ferner in ihrem in Art. Darunter seien die Werte und Normen zu verstehen, die - vom Christentum maßgeblich geprägt -, 2. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Gleichzeitig leiste er einer subtilen Prägung der Schüler im Sinne des christlichen Bekenntnisses Vorschub, indem er sie dem infolge der Schulpflicht unausweichlichen Zwang aussetze, täglich und über Jahre hinweg entgegen ihren eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder der ihrer Eltern ein Kreuz oder Kruzifix hinzunehmen. Dem Bedürfnis nach wirksamem Rechtsschutz dürfen sich die Fachgerichte nicht dadurch entziehen, daß sie überspannte Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes stellen. 1 GG seien verletzt, weil diese ihre Kinder einem ihren Erziehungsvorstellungen widersprechenden religiösen oder weltanschaulichen Einfluß aussetzen müßten. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen die im Eilverfahren ergangenen Beschlüsse, mittelbar gegen § 13 Abs. Unter der Geltung des Grundgesetzes darf das Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität nicht als eine Verpflichtung des Staates zur Indifferenz oder zum Laizismus verstanden werden. Kammer: Datum: 07.05.1997: Az: 1 BvR 1974/93, Az: 1 BvR 1987/93: NK: GG Art 5 Abs 1 S 1, GG Art 1 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 4 Abs 1, BGB § 1004, BGB § 823 4 Abs. 4 GG gebie, Das Bundesverfassungsgericht hat daraus den Schluß gezogen, daß dem Landesgesetzgeber die Einführung christlicher Bezüge bei der Gestaltung der öffentlichen Volksschulen nicht schlechthin verboten ist, mögen auch Erziehungsberechtigte, die bei der Erziehung ihrer Kinder dieser Schule nicht ausweichen können, keine religiöse Erziehung wünschen. Die negative Religionsfreiheit besitze keinen Vorrang vor der positiven Seite dieses Grundrechts. Januar Anwaltswissen Die Anhörungsrüge in der neuesten Rechtsprechung des BVerfG, Sturm AnwBl Online 2018 133 11 BVerfG, Beschluss der 1. 1 Satz 3 der Volksschulordnung ist Teil der organisatorischen Ausgestaltung der christlichen Gemeinschaftsschule. 1 GG. Danach ist die dem Streitfall zugrunde liegende Vorschrift des § 13 Abs. Aufl. 6 Abs. September 1990 (EuGRZ 1991, S. 89), in dem dieses Gericht einen Verstoß gegen die Konventionsnormen und die inhaltsgleichen Bestimmungen der Schweizerischen Bundesverfassung bejaht. Die angegriffenen Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens sind aufzuheben. BVerfGE 34, 165 [, Dieser Konflikt zwischen verschiedenen Trägern eines vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts sowie zwischen diesem Grundrecht und anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern ist nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zu lösen, der fordert, daß nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. (1) Aus der Begründung eines Antrags nach Artikel 93 Abs. 1 GG wird, was von der Senatsmehrheit überhaupt nicht in den Blick genommen wird, durch die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung in Art. Zwar ist es richtig, daß mit der Anbringung des Kreuzes in Klassenzimmern kein Zwang zur Identifikation oder zu bestimmten Ehrbezeugungen und Verhaltensweisen einhergeht. (1) Liegen die Voraussetzungen des § 93a Abs. BVERFG - Beschluss vom 14.01.1998, Aktenzeichen: 1 BvR 1861/93 kostenlos online abrufen 2 GG auf Antrag von Verfassungsorganen eingeleitet wurden, (sog. 2. Es ist ihm daher nicht verwehrt, die Übereinstimmung von Schule und Elternhaus in grundlegenden Wertanschauungen soweit als möglich aufrechtzuerhalten (vgl. 1 GG schützt die Glaubensfreiheit. 4 GG geht (vgl. In anderen Fällen beginnt die Frist mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht zu verkünden ist, mit ihrer sonstigen Bekanntgabe an den Beschwerdeführer; wird dabei dem Beschwerdeführer eine Abschrift der Entscheidung in vollständiger Form nicht erteilt, so wird die Frist des Satzes 1 dadurch unterbrochen, daß der Beschwerdeführer schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle die Erteilung einer in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung beantragt. Bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Anordnungsgrundes hebt der Gerichtshof unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zutreffend darauf ab, ob den Beschwerdeführern bei Nichterlaß einer einstweiligen Anordnung ein unzumutbarer und irreparabler Nachteil entstünde. Ist danach ein freiwilliges, überkonfessionelles Schulgebet grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen ferner die Beschwerdeführer zu 1) und 2) in ihren Grundrechten aus Art. Daß sie ursprünglich auf eine außergerichtliche Einigung hofften und dadurch Zeit verstrich, darf ihnen nicht zum Nachteil gereichen; ein solches zunächst auf Streitvermeidung ausgerichtetes Verhalten entspricht vielmehr dem einer vernünftigen Partei. Band [1975], S. 119 [127 f., 134]). BVerfGE 93, 99). Voraussetzung ist jedoch, daß damit nur das unerläßliche Minimum an Zwangselementen verbunden ist. Aufgrund der schulpolitischen Entwicklung (vgl. 4. ", In Art. 19 Abs. Aufl. Als Favorit speichern; In Akte ablegen; BVerfG Beschluss v. 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93. 1994 und 1995 folgten dann Prozesse, die sich mit dem Tucholsky - Zitat direkt auseinandersetzen mussten (1995 mit der hier dargestellten falschen Übertragung ins Englische). BVerfGE 93, 1 [21] m. w. N.). Seit der Einschulung der ältesten Tochter, der Beschwerdeführerin zu 3), wenden sie sich dagegen, daß in den von ihren Kindern besuchten Schulräumen zunächst Kruzifixe und später teilweise Kreuze ohne Korpus angebracht worden sind. Soweit die Schule im Einklang mit der Verfassung dafür Raum läßt wie beim Religionsunterricht, beim Schulgebet und anderen religiösen Veranstaltungen, müssen diese vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt sein und Andersdenkenden zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeiten lassen. 93 Abs. 4 Abs. BVerfGE 52, 223 [, Das Grundgesetz weist jedoch das Schulrecht. BVerfG v. 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93; Leitsatz; Gründe; Fundstelle(n) Zurück. 1 GG dem Staat einen Erziehungsauftrag (vgl. Gerade Kinder und Jugendliche seien leicht beeinflußbar; ihre Fähigkeit, sich gegen Einflüsse zur Wehr zu setzen und sich ein eigenes kritisches Urteil zu bilden, sei weit geringer als bei Erwachsenen. 4 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des Einzelnen, nicht des Staates. Es hat appellativen Charakter und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als vorbildhaft und befolgungswürdig aus. 73>, stRspr). 135 Satz 2 BV beruhenden Schultyp der christlichen Gemeinschaftsschule keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 21. 4 Abs. Die Volksschulordnung ist eine vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassene Rechtsverordnung, die auf einer Ermächtigung im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und im (inzwischen aufgehobenen) Volksschulgesetz (VoSchG) beruht. BVerfGE 35, 366 [. Es wäre vielmehr Sache des Gerichts gewesen auszuloten, ob die Schulverwaltung bereit war. Es versinnbildlicht die im Opfertod Christi vollzogene Erlösung des Menschen von der Erbschuld, zugleich aber auch den Sieg Christi über Satan und Tod und seine Herrschaft über die Welt, Leiden und Triumph in einem (vgl. 1. Die Vorwegnahme des mit dem Hauptsacheverfahren verfolgten Ziels sei nicht zulässig, weil den Beschwerdeführern bei einem Zuwarten keine unzumutbaren, irreparablen Nachteile entstünden. Das Kreuz im Klassenzimmer sei Symbol für die gemeinsamen Grundsätze der christlichen Bekenntnisse, nach denen die Schüler in den Volksschulen unterrichtet und erzogen würden. aa) Bei der Einschätzung und Bewertung dieser Belange kann man nicht, wie es die Senatsmehrheit tut, generell die christlich-theologische Auffassung von Bedeutung und Sinngehalt des Kreuzessymbols zugrunde legen. März 1952. 2 Buchstabe b vor und ist die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, kann die Kammer der Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 GG) verletzt. Daraus folgt, daß sich der Einzelne im Rahmen der Schule nicht uneingeschränkt auf Art. 2 Satz 1 GG. 4 a GG, § 90 I 1 BVerfGG sein. 7 Abs. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) sind eine autorisierte Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 2. Art. 7 Abs. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen; ist dies geschehen, kann die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Hiernach hat der bayerische Landesgesetzgeber mit dem Anbringen von Kreuzen in den Klassenzimmern von Volksschulen in zulässiger Weise von der ihm zustehenden Gestaltungsbefugnis bei der Organisation des Volksschulwesens Gebrauch gemacht, ohne die Grenzen seines Gestaltungsspielraums zu überschreiten. 1462 ff.). Dies gilt besonders, wenn die Steuer mit einem einheitlichen Steuersatz erhoben wird, da aus der Bemessung resultierende Ungleichheiten dann nicht mehr auf einer späteren Ebene der Steuererhebung korrigiert oder kompensiert werden können (vgl. [Hrsg. 3. 1 GG (vgl. Soweit Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde etwa deshalb bestehen könnten, weil möglicherweise zwischenzeitlich die Beschwer der Beschwerdeführer weggefallen ist, etwa durch einen Schulwechsel der Beschwerdeführer zu 3) bis 5) oder durch Abhängen der noch verbliebenen Kruzifixe in den Unterrichtsräumen - nur darauf bezog sich der Antrag der Beschwerdeführer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren -, mag das dahingestellt bleiben. 4 GG. Jahrhunderts 2 BVerfGG). Das Aufhängen von Kruzifixen oder Kreuzen durch die Schulbehörden in sämtlichen Unterrichtsräumen an Grund- und Hauptschulen führe zu einem unvergleichlich stärkeren und massiveren Werbeeffekt und einer besonders intensiven religiösen Beeinflussung. Der Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebot es dem Gerichtshof auch nicht, Möglichkeiten einer vergleichsweisen Zwischenlösung "auszuloten", um eine einstweilige Anordnung "entbehrlich" zu machen. 1 Satz 3 VSO schreibt die Anbringung von Kreuzen in sämtlichen Klassenzimmern der bayerischen Volksschulen vor. BVerfGE 32, 98 [, Art. Soweit sich aus dem Schulgebetsurteil des Bundesverfassungsgerichtes etwas anderes ergebe, könne dem nicht beigetreten werden. 135 Satz 2 der Bayerischen Verfassung (BV) enthaltenen und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 41, 65) für verfassungsgemäß erachteten Gebots, daß die Schüler an den bayerischen Volksschulen nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zu unterrichten und erziehen seien. Unter diesen Umständen sei es den Beschwerdeführern zu 1) und 2) zuzumuten, in möglichst vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Schule nach einer für sie zumutbaren Übergangslösung zu suchen. Während das Bildungsziel "Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt" erst durch das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern vom 20. Freilich handelt es sich nicht um ein Problem des Verhältnisses von Mehrheit und Minderheit, sondern darum, wie im Bereich der staatlichen Pflichtschule positive und negative Religionsfreiheit der Schüler und ihrer Eltern allgemein in Übereinstimmung gebracht werden können. 4 Abs. ; Fahlbusch u.a. Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. v. Italy BVerfGE 146, 71 - Tarifeinheitsgesetz BVerfGE 143, 161 - Karfreitag BVerfGE 139, 321 - Zeugen Jehovas Bremen Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. 6 Abs. 605 ff. 7 Abs. Die öffentliche Schule, die der Staat seiner organisatorischen und weitgehend auch inhaltlichen Gestaltung unterstellt hat, ist ein Lebensbereich, in dem sich staatliches Handeln und bürgerliche Freiheit begegnen. April 1951 in Kraft getreten, so kann die Verfassungsbeschwerde bis zum 1. Zusammen mit der allgemeinen Schulpflicht führen Kreuze in Unterrichtsräumen dazu, daß die Schüler während des Unterrichts von Staats wegen und ohne Ausweichmöglichkeit mit diesem Symbol konfrontiert sind und gezwungen werden, "unter dem Kreuz" zu lernen. 5 GG an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft. 3 Abs. 21ff. Bei dem Erlaß dieser Vorschrift durfte der Landesgesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen, daß die Mehrzahl der in seinem Gebiet lebenden Staatsbürger einer christlichen Kirche angehört (vgl. 5 GG ergibt, der die Zulassung privater Volksschulen an besonders strenge Voraussetzungen knüpft, grundsätzlich Sache des Staates selbst. Diesen Anforderungen genügt der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs nicht. 1 GG neben den Eltern einen eigenständigen und gleichberechtigten Erziehungsauftrag habe. Entscheidend ist vielmehr, welche Wirkung der Anblick des Kreuzes bei den einzelnen Schülern entfaltet, insbesondere welche Empfindungen der Anblick des Kreuzes bei Andersdenkenden auslösen kann (vgl. Zum anderen wird, da diese Schulen sich in aller Regel über Schulgeld finanzieren, das von den Eltern aufzubringen ist, einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit fehlen, auf solche Schulen auszuweichen. BVerfGE 52, 223 [, Auch die angegriffenen Entscheidungen stellen den appellativen. a) Die Beschwerdeführer berufen sich nicht auf die Religionsausübungsfreiheit nach Art. Die Gestaltung des Unterrichts unterliegt zudem. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen der amerikanischen und der französischen Besatzungsmacht wurde das Gebiet der zu Beginn des 19. Das Kreuzesemblem sei nicht Ausdruck eines bestimmten konfessionellen Bekenntnisses und erst recht nicht Ausdruck eines christlichen Staates. Kruzifix-Beschluss (umgangssprachlich auch Kruzifix-Urteil) wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.